Coronavirus – Finanzierung der empfohlenen Bevorratung

März 9, 2020

Bedingt durch die Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2, wird der vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) seit etlichen Jahren existierende „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“ interessanter denn je. Für Krisen und Katastrophen wird eine bestimmte Vorratshaltung inkl. der Ausstattung der Hausapotheke empfohlen. Dieser Vorrat sollte pro Person 20 Liter Getränke, Getreide, Getreideprodukte, Brot, Kartoffeln, Nudeln, Reis (3,5kg), Gemüse, Hülsenfrüchte (4 kg) Obst, Nüsse (2,5kg), Milch, Milchprodukte (2,6 kg) Fisch, Fleisch, Eier bzw. Volleipulver (1,5 kg), Fette, Öle (0,357 kg), sonstige Lebensmittel nach Belieben enthalten. (Quelle https://www.bundesgesundheitsministerium.de/). Die empfohlenen Mengen beziehen sich auf 10 Tage.

Rechnet man diesen Einkauf auf einen Mehrpersonenhaushalt hoch, kommen allein mit dieser Empfehlung schnell einige Hundert Euro zusammen, wobei sich die Liste sicher noch mit vielen anderen notwendigen Dingen ergänzen lässt. (Wie wir derzeit alle beim Einkauf merken, sind viele Haushaltsartikel oft vergriffen und Desinfektionsmittel und Schutzkleidung gar nicht mehr erhältlich.)

Wie finanziert man den Vorratskauf?

Wie soll man diesen großen Vorratseinkauf finanziell stemmen? Das fragen sich nicht nur Rentner und einkommensschwache Familien. Dieser Einkauf ist natürlich kein herausgeworfenes Geld, man muss ihn aber bezahlen können.

Wie wir aus unserer langjährigen Erfahrung wissen, lassen sich in nahezu jedem Haushalt kleine und große Schätze finden, die man beleihen kann. Viele Menschen im Ruhestand haben Schmuck, Eheringe oder Zahngold daheim und können sich aus verständlichen Gründen nicht davon trennen. Müssen sie auch nicht. Ähnlich verhält es sich in vielen deutschen Haushalten. Überlegen Sie einmal und durchforsten Schubladen, Dachböden und Keller. Vieles von dem, was Sie finden werden, können Sie bei uns beleihen. Sie müssen sich also nicht für immer von liebgewonnenen Dingen trennen.

Beleihung von Altgold und mehr

Sei es

All das kann vielmehr wert sein, als Sie vielleicht denken. Lassen Sie unsere Fachleute einen Blick darauf werfen und eine Taxierung vornehmen. Vielleicht können wir Sie überraschen! Viele unserer Kunden waren erstaunt, welchen Preis ihre alte Goldkette oder der ein verkratzter Ring erzielen konnte. Trauen Sie sich!

Die Beleihung ist völlig einfach und komplikationslos. Steht der Wert Ihrer Gegenstände fest, nennen wir Ihnen den Beleihungsbetrag. Akzeptieren Sie diesen Betrag, benötigen wir von Ihnen ein gültiges Ausweisdokument. Sie müssen keinerlei weitere Formalitäten erfüllen, können einen negativen Schufa-Eintrag haben. All das spielt keine Rolle. Sie müssen lediglich das 18. Lebensjahr vollendet haben und Eigentümer der zu beleihenden Gegenstände sein.

Zinsen und Konditionen sind festgeschrieben und Sie haben ausreichend Zeit, Ihr Eigentum gegen Rückzahlung des Kleinkredits auszulösen. Einfacher geht es nicht, oder? Natürlich stehen wir auch für einen Verkauf zur Verfügung. Sie können sich gern unverbindlich beraten lassen.

So können Sie wahrscheinlich Ihren Einkauf finanzieren und müssen sich nicht von Ihrem Eigentum trennen! Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

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Wir stehen Ihnen gerne zur Seite

Bei weiteren Fragen und Anliegen nehmen Sie einfach unverbindlich und schnell mit uns telefonisch Tel.: 030 91488999 oder per Mail info@juwelier-leihhaus.de Kontakt auf. Auch in diesem Jahr stehen wir mit unseren Experten an Ihrer Seite.

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