Der Begriff „Pfandleihhaus Berlin“ ist im Prinzip selbsterklärend. Man hinterlegt in diesem Haus bzw. in diesem Geschäft ein Pfand und leiht sich dafür Geld.
Im Lauf der Jahrhunderte hat sich die Liste der Dinge, die als Pfand angenommen werden, selbstverständlich verändert. Gegenstände, die für die Menschen im 16-ten Jahrhundert sehr wertvoll war, werden heute überwiegend sicherlich nicht ähnlich eingestuft werden, wie damals.
Dieses Pfand stellt nämlich die Absicherung für den Pfandleiher dar, falls ein Kunde den beliehenen Gegenstand nicht auslösen kann. Also müssen diese Dinge einen entsprechenden Wiederverkaufswert bzw. Versteigerungserlös garantieren.
Für diesen unbürokratischen Kleinkredit aus dem Pfandleihhaus kann man bevorzugt folgende Gegenstände anbieten: Schmuck, Uhren, Edelmetalle, Mobiltelefone und diverse elektronische Geräte. Auch hochwertiges Geschirr, Fahrräder und mehr sind denkbar. Es gibt sogar Pfandleihhäuser, die sich auf Autos spezialisiert haben.
Pfandleiher und Geldverleiher standen im Mittelalter unter dem (oft berechtigten) Verdacht, Wucherzinsen zu verlangen. Die Notlage von anderen wurde ausgenutzt, um mehr als überhöhte Zinsen zu verlangen und damit hatten diese Menschen weitere Probleme.
Nach dem heutigen Rechtsverständnis bedeutet „Wucher“ übrigens, dass es ein deutliches Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung gibt.
In einem seriösen Pfandleihhaus sind Zinsen und Gebühren festgeschrieben und die Konditionen sind vom Kunden einsehbar.